Studium und Lehre
Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Kontakte

Kalender & Termine
Frage
Data pager
Data pager
Anzahl der Einträge je Seite:
PageSizeComboBox
select
Einträge 1 bis 10 von 32
  • Ich bin krank im Studium/ bei Prüfung, was muss ich tun?

Alle wichtigen Informationen zu einer Krankheitsanzeige finden sie unter folgendem Link.

  • Von wem und wie lange müssen Bachelor- und Master-Prüfungsleistungen aufbewahrt werden?

Prüfungsleistungen sind von den Studierenden mindestens ein Jahr über das Ende der Studienphase hinaus aufzubewahren, in der die Prüfung abgelegt wurde.  Ausgenommen sind Masterarbeiten, die von den zuständigen Prüfungsausschüssen aufbewahrt werden.

Werden Prüfungsleistungen und die dazu ausgestellten Bescheinigungen von den Studierenden nicht abgeholt, können sie von den Prüferinnen und Prüfern 5 Jahre nach dem Prüfungsdatum ausgesondert und dem Archiv zugeleitet werden.

  • Die Rückmeldefrist ist abgelaufen und ich habe mich noch nicht zurückgemeldet. Werde ich jetzt exmatrikuliert?
Nein. Sie können sich noch bis zum Ende des laufenden Semesters für das nächste Semester zurückmelden. Allerdings wird eine Säumnisgebühr von 20 € fällig, die zusätzlich zum Semesterbeitrag eingezahlt werden muss. Wenn Sie auch den 31.03. bzw. 30.09. nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an das Dezernat 1: Studium und Lehre.
  • Ich benötige für eine Bewerbung eine amtlich beglaubigte Kopie meines Zeugnisses. Stellt diese die Universität Erfurt aus?

Das Dezernat 1: Studium und Lehre stellt amtliche Beglaubigungen zu Graduierungsdokumenten der Universität Erfurt aus. Dies gilt sowohl für Papierurkunden mit Unterschrift und Prägesiegel als auch für Graduierungsurkunden mit qualifizierter elektronischer Signatur und elektronischem Siegel.

Beglaubigungen sind gebührenpflichtig, deren Höhe richtet sich zum einen nach der Allgemeinen Gebührenordnung der Universität Erfurt, die zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Beglaubigungsantrags gilt, und zum anderen nach der Anzahl der gewünschten Beglaubigungen.

Der Beglaubigungsantrag ist formgebunden, d.h. unser Antragsformular muss vollständig ausgefüllt zusammen mit den zu beglaubigenden Urkunden bei uns eingehen (Verfahren siehe unten).

Wir erstellen mit den Daten des Beglaubigungsantrags eine Beglaubigungsrechnung, die Ihnen in der Regel per E-Mail zugeht. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrags auf dem Konto der Universität Erfurt werden die Beglaubigungen erstellt.

Zum Verfahren der Antragstellung:

a) bei Papierurkunden mit Unterschrift und Siegel

Das Antragsformular ist zusammen mit den zu beglaubigenden Papierurkunden entweder per Post (Universität Erfurt, Dezernat 1, PF 900221, 99105 Erfurt) oder zu den Sprechzeiten (Mo bis Do jeweils von 12-15 Uhr) einzureichen. Nach Gebühreneingang gehen Ihnen Ihre Originale zusammen mit den beantragten Beglaubigungen entweder per Post zu oder Sie holen diese selbst oder durch eine bevollmächtigte Person im Dezernat ab. Den Abholtermin erhalten Sie per E-Mail.

b) bei Graduierungsurkunden mit qualifizierter elektronischer Signatur und elektronischem Siegel

Bei elektronisch signierten Dokumenten ist der Antrag auf Ausstellung von amtlichen Beglaubigungen per E-Mail an studiumundlehre@uni-erfurt.de zu richten. Der E-Mail sind als Anlage beizufügen:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie
- die qualifiziert elektronisch signierten Dokumente, deren Beglaubigung Sie beantragen.

Auch hier gehen Ihnen die beantragten amtlichen Beglaubigungen entweder per Post zu oder Sie holen sich diese selbst oder durch eine bevollmächtigte Person im Dezernat ab. Den Abholtermin erhalten Sie per E-Mail.

  • Wie erhalte ich einen von der Universität bestätigten/beglaubigten Bericht meiner Lehrveranstaltungen und Noten?

Ein von Studium und Lehre bestätigter (beglaubigter) Notenbericht kann in deutscher und/oder englischer Sprache ausgestellt werden. Dafür kommen Sie bitte in die Sprechzeit um dies zu beantragen. Die Einzahlung der Gebühr (4,50 Euro je Ausfertigung) erfolgt nach der Beantragung in der Zahlstelle (Di und Do von 12-15 Uhr) der Uni Erfurt. Am darauffolgenden Sprechzeittag können Sie den Notenbericht gegen Vorlage der Quittung bei uns abholen. Es ist auch ein Versand des Notenberichtes möglich.

Sollten Sie nicht vor Ort sein, kann dies auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person, z. b. eine Kommilitonin oder ein Kommilitone, für Sie erledigen.

Einen unbestätigten Notenbericht können Sie im ELVIS „Mein Studienkonto“ aufrufen und über die Drucken-Funktion Ihres Browsers ausdrucken oder in ein pdf umwandeln.

  • Ich habe eine E-Mail zur Erinnerung an die Rückmeldung erhalten, möchte mich aber nicht zurückmelden. Was muss ich nun tun?
Wenn Sie sich nicht zurückmelden wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.
  • Kann ich mit dem Studierendenausweis die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen?
Ja, solange der Vermerk "kein Semesterticket" nicht aufgedruckt ist. Es muss zusätzlich ein Lichtbildausweis mitgeführt werden.
  • Wo finde ich Informationen zur studentischen Krankenversicherung?
Das Portal 1A.net bietet Informationen (Liste aller Krankenkassen und jeweiligen Ansprechpartner) und ein Merkblatt zur Krankenversicherung für Studenten.
  • Ich möchte mich für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft bewerben. Warum gibt es zwei Fristen und wo melde ich mich für das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) an?
Die unter "Besondere Zugangsvorausetzungen" - "Eignungsfeststellungsverfahren (EFV): Anmeldefristen für die Teilnahme [Jahr]" ausgewiesene Frist gilt für die Anmeldung zum EFV, die direkt in der jeweiligen Fakultät erfolgen muss. Weitere Informationen dazu erhalten Sie, wenn Sie auf das Wort "Info" unter der Frist klicken.
  • Kann ich für Bewerbungszwecke ein vorläufiges Zeugnis erhalten?

Die Auswertung der Bachelor- und im Master of Education- Studiengänge erfolgt gemäß der jeweiligen Rahmenprüfungsordnungen immer zum Ende eines Semesters (Ende September bzw. Ende März). Direkt im Anschluss an die Auswertung erhalten Sie Ihre Graduierungsdokumente, mit qualifizierter elektronischer Signatur und elektronischem Siegel, per E-Mail.

Für Bewerbungszwecke können Sie bis dahin einen amtlich beglaubigten Notenbericht beantragen (4,50€ Gebühr pro Exemplar). Durch den Begleitbrief "to whom it may concern" kann Ihnen der voraussichtliche Termin Ihres Studienabschlusses bescheinigt werden.

Mein E.L.V.I.S.
Vorlesungsverzeichnis
Prüfungsordnungen, Module
Raumbelegung
Meine LV-Erfassung
Studienangebot