Sofern der Semesterbeitrag entrichtet wurde, kann eine Rückerstattung
nur erfolgen, wenn der Antrag auf Rückerstattung vor Beginn des
Semesters gestellt wird! Im Falle einer Rückerstattung kann u.a. das
Semesterticket nicht genutzt werden. Zusammen mit einem Antrag auf
Rückerstattung ist die thoska zur Neuvalidierung im Dezernat 1: Studium
und Lehre vorzulegen.
Wird der Antrag auf Beurlaubung nach Semesterbeginn gestellt, ist in jedem Fall der vollständige Semesterbeitrag zu entrichten.