Wer sein Studium abbricht (Beurlaubung ausgenommen) oder ordnungsgemäß beendet, sollte sich exmatrikulieren lassen, d. h. seine Mitgliedschaft an der Universität beenden.
Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer anderen Hochschule. Die dortige Neueinschreibung erfordert in der Regel die Vorlage der letzten Exmatrikulationsbescheinigung.
Die Bescheinigung ist als Nachweis von Studienzeiten wie ein Zeugnis aufzubewahren, da sie für Rentenberechnungen vorzulegen ist.